Der Jugendvertrauensrat der Universität Wien
Als Jugendvertrauensrat sind wir die zentrale Anlaufstelle für alle jungen Arbeitnehmer*innen an der Universität Wien. Unser Angebot richtet sich an Angestellte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie an Lehrlinge bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Falls Probleme oder Anliegen auftreten, stehen wir euch unterstützend zur Seite. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen und setzen uns für Verbesserungen ein. Dabei arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal zusammen.
Wichtig: Wir unterliegen einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Alles, was ihr uns anvertraut, bleibt streng vertraulich – nichts wird ohne eure ausdrückliche Zustimmung weitergegeben!
Für welche Anliegen sind wir da?
Ermöglichungen von Fortbildugen
Unterstützungen bei Problemen am Arbeitsplatz
Antworten und Fragen zur Ausbildung
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Wie erreiche ich den Jugendvertrauensrat?
Du kannst uns per E-Mail, telefonisch oder persönlich kontaktieren.
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Wie arbeitet der Jugendvertrauensrat mit dem Betriebsrat zusammen?
Wir stehen in engem Kontakt mit dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal, um bei Bedarf gemeinsam Lösungen für deine Anliegen zu erarbeiten.
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Muss ich Angst haben, dass etwas, das ich erzähle, weitergegeben wird?
Nein, wir unterliegen einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Nichts wird ohne dein ausdrückliches Einverständnis weitergegeben.
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Wobei kann der Jugendvertrauensrat unterstützen?
Wir helfen bei Problemen am Arbeitsplatz, beantworten Fragen zur Ausbildung und setzen uns für Weiterbildungen oder Verbesserungen ein.
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Wer kann sich an den Jugendvertrauensrat wenden?
Alle jungen Arbeitnehmer*innen der Universität Wien, also Angestellte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Lehrlinge bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.