Was ist ein Jugendvertrauensrat?

Ein Jugendvertrauensrat vertritt die Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb. Eine Amtsperiode dauert in der Regel zwei Jahre.

Zusammensetzung

Die Anzahl der Mandate richtet sich nach der Menge der jugendlichen ArbeitnehmerInnen

  • bei 5 bis 10 jugendlichen AbeitnehmerInnen: 1 Mandat
  • bei 11 bis 30 jugendlichen AbeitnehmerInnen: 2 Mandate
  • bei 31 bis 50 jugendlichen AbeitnehmerInnen: 3 Mandate
  • bei 51 bis 100 jugendlichen AbeitnehmerInnen: 4 Mandate

Rechte und Pflichten

 Im Wesentlichen entsprechen die Rechte und Pflichten des Jugendvertrauensrates denen eines Betriebsrates, das bedeutet

 

  • Weisungsfreiheit
  • Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz
  • Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode.