Kundmachung
über die Wahl des Jugendvertrauensrates der Universität Wien.
Wien, 17.10.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Auszubildende,
anbei
die Kundmachung des Wahlergebnisses
der am 14. und 15. 10. 2024 durchgeführten JVR-Wahl.
Gemäß § 66 Abs. 1 ArbVG, hat sich der Jugendvertrauensrat innerhalb von 6 Wochen nach der Wahl zu konstituieren.
Im Namen des Wahlvorstandes bedanke ich mich bei den Wählerinnen und Wählern für die Ausübung ihres demokratischen Rechtes!
Für den Wahlvorstand:
Beste Grüße,
Andreas J. Müller
Wahlergebis
Einladung zur Wahl
Wien, 20.09.2024
1. In den Jugendvertrauensrat sind 2 Mitglieder zu wählen.
2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt ab 23.09.2024 im Department für Botanik und Biodiversitätsforschung, Rennweg 14, 1030 Wien, Raum E25 zur Einsicht aller im Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen auf.
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. Lehrlinge bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
3. Einwendungen gegen die WählerInnenliste können von jedem/jeder im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten ArbeitnehmerIn bis zum 27. September 2024 bei dem/der Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
4. Wahlvorschläge, die die WahlwerberInnen genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis 1. Oktober 2024 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen WahlwerberInnen, als Mitglieder des Jugendvertrauensrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 4 ArbeitnehmerInnen unterzeichnet ist. Dabei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften von WahlwerberInnen nur bis zu einer Höhe von 2 angerechnet.
Eine/r der UnterzeichnerInnen des Wahlvorschlages ist als VertreterIn desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 9. bis 11. Oktober 2024 im Department für Botanik und Biodiversitätsforschung, Rennweg 14, 1030 Wien, Raum E25 zur Einsicht der Wahlberechtigten aufgelegt.
6. Die Stimmabgabe findet am 14. und 15. Oktober 2024, jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, an beiden Tagen in den Räumlichkeiten des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal (Universitätsring 1, 1010 Wien). statt.
7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden.
Der Wahlvorschlag ist am Stimmzettel anzukreuzen bzw. auf eindeutige Weise zu kennzeichnen oder durch Angabe eines oder mehrerer WahlwerberInnen zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der/die WählerIn in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in einen leeren, unbeschrifteten Umschlag gibt. Dieser wird anschließend vor dem/der WahlleiterIn ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.
8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
9. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
1. Heather Libby
2. Andreas J. Müller
3. Florian Sonntag
Ersatzmitglieder:
4. Nora Kaserer
5. Manfred Gruber
6. Sinja Schulze Meßing
Für den Wahlvorstand:
Heather Libby
M: +43 650 6015578
jugendvertrauensrat@univie.ac.at
Wien, am 20.09.2024